Die Legalisatorin ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufvertrag, Darlehensvertrag,...) zuständig. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen. Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss der Legalisatorin persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei der Legalisatorin persönlich bekannte Personen bestätigt werden.